Art. 71b UIA

Anspruchsvoraussetzungen

1 Versicherte können die Unterstützung nach Artikel 71a Abs. 1 beanspruchen, wenn sie:
  1. a. ohne eigenes Verschulden arbeitslos sind;
  2. b. … c. mindestens 20 Jahre alt sind; und d. ein Grobprojekt zur Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen und dauerhaften selbständigen Erwerbstätigkeit vorweisen.
2 Versicherte, die einer vom Bund anerkannten Organisation nach Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen innert neun Monaten kontrollierter Arbeitslosigkeit ein ausgearbeitetes Projekt zur Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen und dauerhaften selbstständigen Erwerbstätigkeit vorlegen und die Anspruchsvoraussetzungen nach Abs. 1 Buchstaben a und c erfüllen, können die Unterstützung nach Artikel 71a Abs. 2 beanspruchen.
3 Während der Planungsphase muss der Versicherte nicht vermittlungsfähig sein; er ist von seinen Pflichten nach Artikel 17 befreit.

Leading decisions 2

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Art. 71a Abs. 1 und Art. 71d Abs. 2 AVIG: Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit. - Arbeitgeberähnliche Person
    · 05/26/2000 · 4 citations
  2. 2
    Art. 60 Abs. 1, Art. 71a AVIG. "Einführungs- oder Realisierungskurse" zur selbstständigen Erwerbstätigkeit fallen unter Kurse nach Art. 60 f. AVIG und nicht unter die Massnahmen nach Art. 71a AVIG, da diese Einführungsk…
    · 02/27/2002 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Unemployment Insurance
    · 08/05/2008 · 2 citations de
  • Einstellung in der Anspruchsberechtigung
    VSBES.2024.320
    · 11/12/2024 · 1 citations de
  • Unemployment Insurance
    VSBES.2024.81
    · 02/27/2024 · 1 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.