Art. 51 AVIV

Arbeitsausfälle wegen behördlicher Massnahmen und anderer nicht vom Arbeitgeber zu vertretender Umstände

1 Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere nicht vom Arbeitgeber zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, sind anrechenbar, wenn der Arbeitgeber sie nicht durch geeignete, wirtschaftlich tragbare Massnahmen vermeiden oder keinen Dritten für den Schaden haftbar machen kann.
2 Der Arbeitsausfall ist insbesondere anrechenbar, wenn er verursacht wird durch:
  1. a. Ein- oder Ausfuhrverbote für Rohstoffe oder Waren;
  2. b. Kontingentierung von Roh- oder Betriebsstoffen einschliesslich Brennstoffen;
  3. c. Transportbeschränkungen oder Sperrung von Zufahrtswegen;
  4. d. längerdauernde Unterbrüche oder erhebliche Einschränkungen der Energieversorgung;
  5. e. Elementarschadenereignisse.
3 Der Arbeitsausfall ist nicht anrechenbar, wenn die behördliche Massnahme durch Umstände veranlasst wurde, die der Arbeitgeber zu vertreten hat.
4 Der Arbeitsausfall wegen eines Schadenereignisses ist nicht anrechenbar, solange er durch eine private Versicherung gedeckt ist. Hat sich der Arbeitgeber gegen einen solchen Arbeitsausfall nicht versichert, obwohl dies möglich gewesen wäre, so ist der Arbeitsausfall frühestens nach Ablauf der für das einzelne Arbeitsverhältnis geltenden Kündigungsfrist anrechenbar.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 31 Abs. 1 lit. b und d, Art. 32 Abs. 1 lit. a, Art. 33 Abs. 1 lit. b AVIG, Art. 51 Abs. 2 AVIV: Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmer öffentlichrechtlicher Institutionen
    · 07.09.1995 · 103 Zitierungen
  2. 2
    Vom Arbeitgeber nicht zu vertretende andere Umstände
    · 28.06.2002 · 44 Zitierungen
  3. 3
    Dabei gilt es dem besonderen Risikogehalt derartiger Werke insofern Rechnung zu tragen, als an die vorgängigen Erhebungen strenge Anforderungen zu stellen sind. - In casu wurde das trotz entsprechender Vorabklärungen ni…
    · 28.09.1993 · 37 Zitierungen
  4. 4
    Kurzarbeitsentschädigung: normales Betriebsrisiko
    · 01.05.2012 · 34 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arbeitslosenversicherung (Kurzarbeitsentschädigung)
    · 20.12.2017 · 26 Zitierungen
  • Arbeitslosenversicherung (Kurzarbeitsentschädigung)
    · 24.11.2021 · 13 Zitierungen
  • 19.10.2021 · 12 Zitierungen

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