Art. 32 RecO

Betriebliche Voraussetzungen

1 Eine Bewilligung wird nicht erteilt, wenn die Verleihtätigkeit mit weiteren Geschäften verbunden werden könnte, welche die Arbeitnehmer oder Einsatzbetriebe:
  1. a. in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen; oder b. infolge der Übernahme anderer Verpflichtungen in eine zusätzliche Abhängigkeit vom Verleiher bringen.
2 Eine Bewilligung kann verweigert werden, wenn der Gesuchsteller Arbeitnehmer an Einsatzbetriebe, von denen er nicht unabhängig ist, verleihen will.

Unpublished, but essential 4

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • · 09/20/2017 · 2 citations de
  • Bewilligung zur grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung sowie zum grenzüberschreitenden Personalverleih
    · 12/23/2021 · 1 citations de Summary
  • · 06/11/2020 · 1 citations de

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