Art. 48a RecO

Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen

1 Lohnbestimmungen sind Regelungen über:
  1. a. den Mindestlohn, dem allfällige Spesen nicht hinzuzurechnen sind; ist kein Mindestlohn vorgeschrieben, gilt der Betriebsdurchschnittslohn; abis. die Spesen;
  2. b. Lohnzuschläge für Überstunden‑, Schicht‑, Akkord‑, Nacht‑, Sonntags- und Feiertagsarbeit;
  3. c. den anteilsmässigen Ferienlohn;
  4. d. den anteilsmässigen 13. Monatslohn;
  5. e. die bezahlten Feier- und Ruhetage;
  6. f. die Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung nach Artikel 324a des OR wie infolge Krankheit, Unfall, Invalidität, Militär, Zivilschutz, Zivildienst, Schlechtwetter, Heirat, Geburt, Todesfall, Umzug, Pflege eines kranken Familienangehörigen;
  7. g. den Prämienanteil an die Krankentaggeldversicherung nach Artikel 324a Abs. 4 OR.
2 Arbeitszeitbestimmungen sind Regelungen über:
  1. a. die ordentliche Arbeitszeit;
  2. b. die 5-Tage-Woche;
  3. c. die Überstunden‑, Nacht‑, Sonntags- und Schichtarbeit;
  4. d. die Ferien, Frei- und Feiertage;
  5. e. die Absenzen;
  6. f. die Ruhezeiten und Pausen;
  7. g. die Reise- und Wartezeiten.

Unpublished, but essential 1

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe; Lohnbuchkontrolle
    · 06/28/2007 · 0 citations de Summary

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