Art. 47 BankA

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:
  1. a. ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter oder Liquidator einer Bank oder einer Person nach Artikel 1b oder als Organ oder Angestellter einer Prüfgesellschaft anvertraut worden ist oder das er in dieser Eigenschaft wahrgenommen hat;
  2. b. zu einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht;
  3. c. ein ihm nach Bst. a offenbartes Geheimnis weiteren Personen offenbart oder für sich oder einen anderen ausnützt.
1bis Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer sich oder einem anderen durch eine Handlung nach Abs. 1 Bst. a oder c einen Vermögensvorteil verschafft.
2 Wer fahrlässig handelt, wird mit Busse bis zu 250 000 Franken bestraft.
3 …
4 Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses oder der Berufsausübung strafbar.
5 Vorbehalten bleiben die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde.
6 Verfolgung und Beurteilung der Handlungen nach dieser Bestimmung obliegen den Kantonen. Die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches kommen zur Anwendung.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Rechtshilfevertrag mit Peru; Art. 322quater StGB (Korruptionsfall Fujimori/Montesinos)
    · 09/08/2003 · 19 citations Summary
  2. 2
    · 05/30/2016 · 16 citations
  3. 3
    Unterstellung unter das Bankkundengeheimnis durch eine Tätigkeit für ein ausländisches Bankinstitut, welches einen Teil von Vermögensverwaltungsdienstleistungen einer schweizerischen Bank erbringt? Anwendbare Fassungen…
    · 10/10/2018 · 14 citations
  4. 4
    Zulässigkeit der Herausgabe von Bankkundendaten der UBS an die amerikanischen Behörden durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) im Februar 2009
    · 07/15/2011 · 13 citations Summary
  5. 5
    Verkauf von Bankkundendaten; wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Art. 273 Abs. 2 StGB); Einziehung des Verkaufserlöses (Art. 70 Abs. 1 StGB)
    · 02/25/2015 · 10 citations Summary
  6. 6
    Voraussetzung der Veröffentlichung einer Verfügung der WEKO
    · 05/26/2016 · 4 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Strafverfahren, Entsiegelung
    · 02/26/2013 · 9 citations de Summary
  • Strafverfahren, Entsiegelung
    · 02/26/2013 · 8 citations de
  • Rechtshilfe an Italien
    · 12/02/2005 · 8 citations de

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