Art. 33 BBG
Prüfungen und andere Qualifikationsverfahren
Die beruflichen Qualifikationen werden nachgewiesen durch eine Gesamtprüfung, eine Verbindung von Teilprüfungen oder durch andere vom SBFI anerkannte Qualifikationsverfahren.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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VB.2022.003951 Zitierungen01.09.2022 · 1 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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