Art. 67 BBG
Übertragung von Aufgaben an Dritte
Bund und Kantone können Organisationen der Arbeitswelt Vollzugsaufgaben übertragen. Diese können für Verfügungen und Dienstleistungen Gebühren erheben.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Berufsbildung; Kosten der übertrieblichen Kurse5 Zitierungen
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Berufsbildung; Kosten der übertrieblichen Kurse2 Zitierungen
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Berufsbildung; Kosten der überbetrieblichen Kurse2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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