Art. 67 BBG

Übertragung von Aufgaben an Dritte

Bund und Kantone können Organisationen der Arbeitswelt Vollzugsaufgaben übertragen. Diese können für Verfügungen und Dienstleistungen Gebühren erheben.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Berufsbildung; Kosten der übertrieblichen Kurse
    · 29.04.2013 · 5 Zitierungen
  • Berufsbildung; Kosten der übertrieblichen Kurse
    · 02.07.2013 · 2 Zitierungen
  • Berufsbildung; Kosten der überbetrieblichen Kurse
    · 13.05.2013 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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