Art. 32 BBV

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VB.2024.00313
    22.08.2024 · 1 Zitierungen
  • berufliche Massnahmen und Invalidenrente
    VSBES.2022.49
    · 14.02.2022 · 1 Zitierungen
  • VB.2021.00644
    05.01.2022 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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