Art. 32 BBV
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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VB.2024.003131 Zitierungen22.08.2024 · 1 Zitierungen
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berufliche Massnahmen und Invalidenrente1 ZitierungenVSBES.2022.49· 14.02.2022 · 1 Zitierungen
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VB.2021.006441 Zitierungen05.01.2022 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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