Art. 11 NarcA
1 Die Ärzte und Tierärzte sind verpflichtet, Betäubungsmittel nur in dem Umfange zu verwenden, abzugeben und zu verordnen, wie dies nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften notwendig ist.
1bis Ärzte und Tierärzte, die als Arzneimittel zugelassene Betäubungsmittel für eine andere als die zugelassenen Indikationen abgeben oder verordnen, müssen dies innerhalb von 30 Tagen den zuständigen kantonalen Behörden melden. Sie haben auf Verlangen der zuständigen kantonalen Behörden alle notwendigen Angaben über Art und Zweck der Behandlung zu machen.
2 Die Absätze 1 und 1bis gelten auch für die Verwendung und Abgabe von Betäubungsmitteln durch Zahnärzte.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Abgabe von Natrium-Pentobarbital für den begleiteten Suizid einer psychisch kranken Person9 citations
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2Vereinbarung über die organisierte Sterbehilfe2 citations
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3BGE 77_IV_250 citations01/01/1951 · 0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Bewilligung für den Umgang mit Betäubungsmitteln (Natrium-Pentobarbital [NaP])5 citations
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4 citations
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2 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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