Art. 2 NarcA
Begriffe
Nach diesem Gesetz gelten als:
- a. Betäubungsmittel: abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Stoffe und Präparate, die auf deren Grundlage hergestellt werden oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben;
- b. psychotrope Stoffe: abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene wie Lysergid oder Mescalin enthalten oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben;
- c. Stoffe: Rohmaterialien wie Pflanzen und Pilze oder Teile davon sowie chemisch hergestellte Verbindungen;
- d. Präparate: verwendungsfertige Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe;
- e. Vorläuferstoffe: Stoffe, die keine Abhängigkeit erzeugen, die aber in Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe überführt werden können;
- f. Hilfschemikalien: Stoffe, die der Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen dienen.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Jedenfalls dann, wenn Hanfprodukte vertrieben werden, deren Gehalt an THC den gesetzlichen Grenzwert überschreitet, kann der subjektive Tatbestand auch in der Form des Eventualvorsatzes erfüllt werden (E. 2).35 citations
-
2Gesamt-THC-Gehalt von Cannabis; Legalitätsprinzip8 citations
-
3Abgabe von Natrium-Pentobarbital für den begleiteten Suizid einer psychisch kranken Person3 citations
-
4Vereinbarung über die organisierte Sterbehilfe0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Einziehung5 citations
-
Umteilung der Arzneimittel4 citations
-
4 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.