Art. 14 ANRA

Bedingungen und Auflagen

1 Die Bewilligung wird unter Bedingungen und Auflagen erteilt, die sicherstellen, dass das Grundstück zu dem vom Erwerber geltend gemachten Zweck verwendet wird.
2 Der Bundesrat regelt die Mindestbedingungen und -auflagen, soweit dieses Gesetz sie nicht regelt, und den Verfall von Bewilligungen.
3 Auflagen sind im Grundbuch anzumerken.
4 Sie können auf Antrag des Erwerbers aus zwingenden Gründen widerrufen werden.
5 Wird die Bewilligungspflicht verneint, weil Personen im Ausland keine beherrschende Stellung innehaben, so ist diese Feststellung an die Auflage zu knüpfen, dass der Erwerber vor jeder Änderung der Verhältnisse, welche die Bewilligungspflicht begründen könnte, erneut um die Feststellung nachzusuchen hat.

Leading decisions 3

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Gesuch um Bewilligung, von einer Immobiliengesellschaft das Eigentum an einer Liegenschaft zu erwerben, die als Hotelbetrieb dienen soll, aber seit Jahren als Ferienwohnung genutzt wird; Ausnahme von der Bewilligungspfl…
    · 05/21/2003 · 18 citations Summary
  2. 2
    Verhältnis zwischen den öffentlichrechtlichen Auflagen einer Bewilligung und dem privatrechtlichen Bewirtschaftungs- bzw
    · 06/03/2004 · 14 citations Summary
  3. 3
    Apparthotel; Widerruf der Auflage, die Eigentumswohnungen mindestens sechs Monate jährlich für die hotelmässige Weitervermietung zur Verfügung zu stellen
    · 12/16/2005 · 9 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
    · 12/16/2005 · 5 citations de
  • Aufhebung der Bewirtschaftungspflicht
    · 01/15/2025 · 3 citations de
  • Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
    · 11/03/2016 · 3 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.