Art. 1 RLRA
1 Dieses Gesetz bezweckt:
- a. das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und namentlich Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichteten Landwirtschaft zu erhalten und ihre Struktur zu verbessern;
- b. die Stellung des Selbstbewirtschafters einschliesslich diejenige des Pächters beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke zu stärken;
- c. übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden zu bekämpfen.
2 Das Gesetz enthält Bestimmungen über:
- a. den Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken;
- b. die Verpfändung von landwirtschaftlichen Grundstücken;
- c. die Teilung landwirtschaftlicher Gewerbe und die Zerstückelung landwirtschaftlicher Grundstücke.
Leading decisions 6
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1Geltungsbereich für Grundstücke mit gemischter Nutzung14 citations
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2Landwirtschaftliches Grundstück; selbstständiges und dauerndes Baurecht; Belastung des Baurechtsgrundstücks mit Grundpfandrechten4 citations
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3Erwerb mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke4 citations
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4Landwirtschaftliches Gewerbe; Aufteilung des Miteigentums3 citations
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5Zugrecht des Erben; Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstücks; Begriff des Eigentums an einem landwirtschaftlichen Gewerbe; Berücksichtigung von zugepachtetem Land; Anspruch auf Zuweisung eines landw…1 citations
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60 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes12 citations
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Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks5 citations
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5 citations04/23/2010 · 5 citations de
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