Art. 10 RLRA

Ertragswert

1 Der Ertragswert entspricht dem Kapital, das mit dem Ertrag eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks bei landesüblicher Bewirtschaftung zum durchschnittlichen Zinssatz für erste Hypotheken verzinst werden kann. Für die Feststellung des Ertrags und des Zinssatzes ist auf das Mittel mehrerer Jahre (Bemessungsperiode) abzustellen.
2 Der Bundesrat regelt die Art der Berechnung, die Bemessungsperiode und die Einzelheiten der Schätzung.
3 Nichtlandwirtschaftlich genutzte Flächen, Gebäude und Anlagen oder Teile davon werden mit dem Ertragswert, der sich aus ihrer nichtlandwirtschaftlichen Nutzung ergibt, in die Schätzung einbezogen.

Leading decisions 3

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  1. 1
    Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes im Eigengut eines Ehegatten; Ersatzforderungen der Errungenschaft auf Unternehmensertrag
    · 02/10/2012 · 4 citations Summary
  2. 2
    Rechtsgleichheitsgebot; Legalitätsprinzip; Schlechterstellungsverbot; interkantonale Steuerausscheidung; Bewertung von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken
    · 07/18/2024 · 0 citations Summary
  3. 3
    Vorkaufsrecht des Pächters; Unzuständigkeit der Verwaltungsbehörden zum Entscheid über privatrechtliche Fragen; Begriff des landwirtschaftlichen Gewerbes; Berücksichtigung von zugepachtetem Land; Art. 7 und 47 BGBB
    · 08/25/2003 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 07/09/2015 · 2 citations de
  • Erbteilung / Rückweisung
    LB200044
    · 12/19/2022 · 1 citations de
  • Erbteilung (Herabsetzung usw.)
    · 03/27/2017 · 1 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

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