Art. 10 RLRA
Ertragswert
1 Der Ertragswert entspricht dem Kapital, das mit dem Ertrag eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks bei landesüblicher Bewirtschaftung zum durchschnittlichen Zinssatz für erste Hypotheken verzinst werden kann. Für die Feststellung des Ertrags und des Zinssatzes ist auf das Mittel mehrerer Jahre (Bemessungsperiode) abzustellen.
2 Der Bundesrat regelt die Art der Berechnung, die Bemessungsperiode und die Einzelheiten der Schätzung.
3 Nichtlandwirtschaftlich genutzte Flächen, Gebäude und Anlagen oder Teile davon werden mit dem Ertragswert, der sich aus ihrer nichtlandwirtschaftlichen Nutzung ergibt, in die Schätzung einbezogen.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes im Eigengut eines Ehegatten; Ersatzforderungen der Errungenschaft auf Unternehmensertrag4 citations
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2Rechtsgleichheitsgebot; Legalitätsprinzip; Schlechterstellungsverbot; interkantonale Steuerausscheidung; Bewertung von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken0 citations
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30 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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2 citations07/09/2015 · 2 citations de
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Erbteilung / Rückweisung1 citationsLB200044· 12/19/2022 · 1 citations de
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Erbteilung (Herabsetzung usw.)1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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