Art. 19 RLRA
Verfügungen des Erblassers bei mehreren übernahmewilligen Erben
1 Erfüllen mehrere Erben die Voraussetzungen für die Zuweisung des landwirtschaftlichen Gewerbes, so kann der Erblasser durch letztwillige Verfügung oder durch Erbvertrag einen von ihnen als Übernehmer bezeichnen.
2 Der Erblasser kann einem pflichtteilsgeschützten Erben, der das Gewerbe selber bewirtschaften will und dafür als geeignet erscheint, den Anspruch auf Zuweisung nicht entziehen zugunsten eines Erben, der das Gewerbe nicht selber bewirtschaften will oder dafür nicht als geeignet erscheint, oder zugunsten eines eingesetzten Erben.
3 Vorbehalten bleiben die Enterbung und der Erbverzicht.
Leading decisions 1
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1Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes zur Selbstbewirtschaftung; Eignung zur Selbstbewirtschaftung0 citations
Unpublished, but essential 2
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Division of the estate0 citations
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