Art. 47 RLRA
Gegenstand
1 Wird ein landwirtschaftliches Gewerbe veräussert, so hat der Pächter ein Vorkaufsrecht, wenn:
- a. er es selber bewirtschaften will und dafür als geeignet erscheint und b. die gesetzliche Mindestpachtdauer nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1985 über die landwirtschaftliche Pacht abgelaufen ist.
2 Wird ein landwirtschaftliches Grundstück veräussert, so hat der Pächter am Pachtgegenstand ein Vorkaufsrecht, wenn:
- a. die gesetzliche Mindestpachtdauer nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1985 über die landwirtschaftliche Pacht abgelaufen ist und b. der Pächter Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist oder wirtschaftlich über ein solches verfügt und das gepachtete Grundstück im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich dieses Gewerbes liegt.
3 Das Vorkaufsrecht der Verwandten geht demjenigen des Pächters vor.
Leading decisions 5
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112 citations
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2Verzichtsvermögen1 citations
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3Zugrecht des Erben; Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstücks; Begriff des Eigentums an einem landwirtschaftlichen Gewerbe; Berücksichtigung von zugepachtetem Land; Anspruch auf Zuweisung eines landw…1 citations
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4Entfallen des Vorkaufsrechts; massgebender Zeitpunkt0 citations
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5Art. 4 Abs. 2 und Art. 61 ff. (insbesondere Art. 61 Abs. 3 und Art. 63) BGBB: Auch juristische Personen können, sofern sie als Selbstbewirtschafter gelten, landwirtschaftliche Gewerbe erwerben und veräussern0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts an einem landwirtschaftlichen Grundstück4 citations
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3 citations05/23/2016 · 3 citations de
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Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts an einem landwirtschaftlichen Grundstück3 citations
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