Art. 7 RLRA

Landwirtschaftliches Gewerbe; im Allgemeinen

1 Als landwirtschaftliches Gewerbe gilt eine Gesamtheit von landwirtschaftlichen Grundstücken, Bauten und Anlagen, die als Grundlage der landwirtschaftlichen Produktion dient und zu deren Bewirtschaftung, wenn sie landesüblich ist, mindestens eine Standardarbeitskraft nötig ist. Der Bundesrat legt die Faktoren und die Werte für die Berechnung einer Standardarbeitskraft in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsrecht fest.
2 Unter den gleichen Voraussetzungen gelten auch Betriebe des produzierenden Gartenbaus als landwirtschaftliches Gewerbe.
3 Bei der Beurteilung, ob ein landwirtschaftliches Gewerbe vorliegt, sind diejenigen Grundstücke zu berücksichtigen, die diesem Gesetz unterstellt sind (Art. 2).
4 Zudem sind zu berücksichtigen:
  1. a. die örtlichen Verhältnisse;
  2. b. die Möglichkeit, fehlende betriebsnotwendige Gebäude zu erstellen oder vorhandene umzubauen, instand zu stellen oder zu ersetzen, wenn die entsprechenden Aufwendungen für den Betrieb tragbar sind;
  3. c. die für längere Dauer zugepachteten Grundstücke.
4bis Bei der Beurteilung, ob Eigentum an einem landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne der Artikel 21, 36 Abs. 2, 42 Abs. 2, 47 Abs. 2 und 49 Abs. 2 vorliegt, sind die Grundstücke nach Abs. 4 Bst. c ebenfalls zu berücksichtigen.
5 Ein gemischtes Gewerbe gilt als landwirtschaftliches Gewerbe, wenn es überwiegend landwirtschaftlichen Charakter hat.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Geltungsbereich für Grundstücke mit gemischter Nutzung
    · 03/08/1999 · 37 citations Summary
  2. 2
    Zonenkonformität eines Wohnhauses in der Landwirtschaftszone bei einem landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne von Art. 7 BGBB. 1. Grundsätze für die Anerkennung der Zonenkonformität von Wohnraum in der Landwirtschaftszon…
    · 11/15/1995 · 29 citations Summary
  3. 3
    Auf "land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken" erzielte Veräusserungsgewinne
    · 12/02/2011 · 24 citations Summary
  4. 4
    Landwirtschaftliches Gewerbe: Berücksichtigung verschiedener Faktoren zur Berechnung der Standardarbeitskraft; Art. 2, 7, 84 BGBB; Art. 2a VBB; Art. 3, 14, 27 LBV; Art. 70 LwG; Art. 14 Abs. 1-6 GSchG; Art. 26 GSchV; Art…
    · 02/10/2011 · 23 citations Summary
  5. 5
    Begriff der halben Arbeitskraft einer bäuerlichen Familie gemäss Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
    · 05/31/1995 · 23 citations Summary
  6. 6
    Vorkaufsrecht des Pächters; Unzuständigkeit der Verwaltungsbehörden zum Entscheid über privatrechtliche Fragen; Begriff des landwirtschaftlichen Gewerbes; Berücksichtigung von zugepachtetem Land; Art. 7 und 47 BGBB
    · 08/25/2003 · 20 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 10/22/2012 · 17 citations de
  • Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes
    · 11/19/2021 · 16 citations de Summary
  • 12/02/2011 · 16 citations de

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