Art. 36 FSCR
Abgrenzung der Zuständigkeiten
1 Für die Zuteilung eines Geschäfts an eine Abteilung ist die Rechtsfrage massgeblich, auf der das Schwergewicht der Entscheidung liegt.
2 Von der reglementarischen Geschäftsverteilung kann im Einzelfall aufgrund der Natur des Geschäfts und seiner Konnexität mit anderen Geschäften abgewichen werden. In diesen Fällen einigen sich die Präsidenten und Präsidentinnen der betroffenen Abteilungen.
3 Bei Meinungsverschiedenheit zwischen Abteilungen entscheidet der Präsident oder die Präsidentin des Bundesgerichts.
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Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Versuchte (eventual-) vorsätzliche Tötung; Landesverweisung, Ausschreibung im SIS; Willkür, in dubio pro reo2 citations
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Old Age and Survivors' Insurance2 citations
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Offsetting of party compensation1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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