Art. 7 FMLA

Fachliche Voraussetzungen

1 Für den Registereintrag müssen die Anwältinnen und Anwälte über ein Anwaltspatent verfügen. Ein solches kann von den Kantonen nur auf Grund folgender Voraussetzungen erteilt werden:
  1. a. ein juristisches Studium, das mit einem Lizentiat oder Master einer schweizerischen Hochschule oder einem gleichwertigen Hochschuldiplom eines Staates abgeschlossen wurde, der mit der Schweiz die gegenseitige Anerkennung vereinbart hat;
  2. b. ein mindestens einjähriges Praktikum in der Schweiz, das mit einem Examen über die theoretischen und praktischen juristischen Kenntnisse abgeschlossen wurde.
2 Kantone, in denen Italienisch Amtssprache ist, können ein dem Lizentiat oder dem Master gleichwertiges ausländisches Diplom anerkennen, das in italienischer Sprache erlangt worden ist.
3 Für die Zulassung zum Praktikum genügt der Abschluss eines juristischen Studiums mit dem Bachelor.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Eintragung ins kantonale Anwaltsregister, Voraussetzung der anwaltlichen Unabhängigkeit
    · 01/29/2004 · 25 citations Summary
  2. 2
    Richterliche Überprüfung von Berufszulassungsprüfungen (Anwaltspatent)
    · 08/31/2005 · 11 citations Summary
  3. 3
    Zulässigkeit körperschaftlich organisierter Anwaltskanzleien
    · 09/07/2012 · 5 citations Summary
  4. 4
    Begriff der berufsmässigen Vertretung
    · 10/21/2014 · 4 citations Summary
  5. 5
    Bedingungen für die Eintragung in das kantonale Register für Anwaltspraktikanten
    · 01/31/2020 · 1 citations Summary
  6. 6
    Eintragung von Anwältinnen und Anwälten in die EU/EFTA-Anwaltsliste
    · 02/26/2025 · 0 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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