Art. 7 FMLA
Fachliche Voraussetzungen
1 Für den Registereintrag müssen die Anwältinnen und Anwälte über ein Anwaltspatent verfügen. Ein solches kann von den Kantonen nur auf Grund folgender Voraussetzungen erteilt werden:
- a. ein juristisches Studium, das mit einem Lizentiat oder Master einer schweizerischen Hochschule oder einem gleichwertigen Hochschuldiplom eines Staates abgeschlossen wurde, der mit der Schweiz die gegenseitige Anerkennung vereinbart hat;
- b. ein mindestens einjähriges Praktikum in der Schweiz, das mit einem Examen über die theoretischen und praktischen juristischen Kenntnisse abgeschlossen wurde.
2 Kantone, in denen Italienisch Amtssprache ist, können ein dem Lizentiat oder dem Master gleichwertiges ausländisches Diplom anerkennen, das in italienischer Sprache erlangt worden ist.
3 Für die Zulassung zum Praktikum genügt der Abschluss eines juristischen Studiums mit dem Bachelor.
Leading decisions 6
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1Eintragung ins kantonale Anwaltsregister, Voraussetzung der anwaltlichen Unabhängigkeit25 citations
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2Richterliche Überprüfung von Berufszulassungsprüfungen (Anwaltspatent)11 citations
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3Zulässigkeit körperschaftlich organisierter Anwaltskanzleien5 citations
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4Begriff der berufsmässigen Vertretung4 citations
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5Bedingungen für die Eintragung in das kantonale Register für Anwaltspraktikanten1 citations
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6Eintragung von Anwältinnen und Anwälten in die EU/EFTA-Anwaltsliste0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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8 citations01/29/2004 · 8 citations de
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4 citations04/13/2004 · 4 citations de
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4 citations01/29/2004 · 4 citations de
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