Art. 103 FSCA
Aufschiebende Wirkung
1 Die Beschwerde hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung.
2 Die Beschwerde hat im Umfang der Begehren aufschiebende Wirkung:
- a. in Zivilsachen, wenn sie sich gegen ein Gestaltungsurteil richtet;
- b. in Strafsachen, wenn sie sich gegen einen Entscheid richtet, der eine unbedingte Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Massnahme ausspricht; die aufschiebende Wirkung erstreckt sich nicht auf den Entscheid über Zivilansprüche;
- c. in Verfahren auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, wenn sie sich gegen eine Schlussverfügung oder gegen jede andere Verfügung richtet, welche die Übermittlung von Auskünften aus dem Geheimbereich oder die Herausgabe von Gegenständen oder Vermögenswerten bewilligt;
- d. in Verfahren auf dem Gebiet der internationalen Amtshilfe in Steuersachen.
3 Der Instruktionsrichter oder die Instruktionsrichterin kann über die aufschiebende Wirkung von Amtes wegen oder auf Antrag einer Partei eine andere Anordnung treffen.
Leading decisions 5
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Landesverweis, Härtefallprüfung bei in der Schweiz geborenen oder aufgewachsenen Ausländern, Vereinbarkeit mit dem Konventionsrecht49 citations
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2Internationale Amtshilfe in Steuerfragen mit den Vereinigten Staaten von Amerika36 citations
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3Beschwerde in Zivilsachen gegen ein Scheidungsurteil im Unterhaltspunkt; Eintritt der formellen Rechtskraft19 citations
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4Bauhandwerkerpfandrecht; Leistung hinreichender Sicherheit15 citations
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5Direkte Bundessteuer; Veranlagungsverjährung; Eintritt der Verjährung während des bundesgerichtlichen Verfahrens12 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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89 citations02/20/2007 · 89 citations de
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Division of the estate58 citations
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48 citations12/05/2013 · 48 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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