Art. 119a FSCA
1 Das Bundesgericht beurteilt Revisionsgesuche gegen Entscheide von Schiedsgerichten in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit unter den Voraussetzungen von Artikel 190a des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht.
2 Für das Revisionsverfahren gelten die Artikel 77 Abs. 2bis und 126. Soweit das Bundesgericht das Revisionsgesuch nicht als offensichtlich unzulässig oder unbegründet befindet, stellt es dieses der Gegenpartei und dem Schiedsgericht zur Stellungnahme zu.
3 Heisst das Bundesgericht das Revisionsgesuch gut, so hebt es den Schiedsentscheid auf und weist die Sache zur Neubeurteilung an das Schiedsgericht zurück oder trifft die notwendigen Feststellungen.
4 Ist das Schiedsgericht nicht mehr vollständig, so ist Artikel 179 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht anwendbar.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Revision eines Strafbefehls der Bundesanwaltschaft2 citations
-
2Ausnahmsweise Verwendung einer vom angefochtenen Entscheid abweichenden Amtssprache; Streitwerterfordernis bei der Anfechtung eines kantonalen Entscheides über ein Revisionsgesuch gegen einen Schiedsspruch beim Bundesge…0 citations
-
3Zuständigkeit für Revisionsgesuche gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichts, Übergangsrecht0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Revision1 citations
-
International investment arbitration; disqualification0 citations
-
0 citations07/10/2019 · 0 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.