Art. 120 FSCA
Klage
1 Das Bundesgericht beurteilt auf Klage als einzige Instanz:
- a. Kompetenzkonflikte zwischen Bundesbehörden und kantonalen Behörden;
- b. zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen;
- c. Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung aus der Amtstätigkeit von Personen im Sinne von Artikel 1 Abs. 1 Buchstaben a–cbis des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 14. März 1958 .
2 Die Klage ist unzulässig, wenn ein anderes Bundesgesetz eine Behörde zum Erlass einer Verfügung über solche Streitigkeiten ermächtigt. Gegen die Verfügung ist letztinstanzlich die Beschwerde an das Bundesgericht zulässig.
3 Das Klageverfahren richtet sich nach dem BZP .
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Bestimmung der interkantonal zuständigen Erwachsenenschutzbehörde20 citations
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2Im Rahmen eines Verfahrens um internationale Rechtshilfe in Strafsachen gestelltes Gesuch, im Büro eines Rechtsanwalts sichergestellte Dokumente zu entsiegeln; negativer Kompetenzkonflikt zwischen den kantonalen Behörde…13 citations
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3Bestimmung der interkantonal zuständigen Vormundschaftsbehörde12 citations
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4Vollzug eines ausländischen Strafurteils in der Schweiz; Verfügung des Bundes; öffentlich-rechtliche Streitigkeit zwischen Kantonen10 citations
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5Keine Weiterzugsmöglichkeit von Spitalplanungsentscheiden an das Bundesgericht7 citations
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6Unterstützung bei Heimkehr in die Schweiz4 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Vorsorgliche Massnahmen im Klageverfahren vor Bundesgericht wegen einer Konzessionserteilung für die Ausnützung der Wasserkraft (Art. 79 ff. BZP)22 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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