Art. 123 FSCA
Andere Gründe
1 Die Revision kann verlangt werden, wenn ein Strafverfahren ergeben hat, dass durch ein Verbrechen oder Vergehen zum Nachteil der Partei auf den Entscheid eingewirkt wurde; die Verurteilung durch das Strafgericht ist nicht erforderlich. Ist das Strafverfahren nicht durchführbar, so kann der Beweis auf andere Weise erbracht werden.
2 Die Revision kann zudem verlangt werden:
- a. in Zivilsachen und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, wenn die ersuchende Partei nachträglich erhebliche Tatsachen erfährt oder entscheidende Beweismittel auffindet, die sie im früheren Verfahren trotz gehöriger Aufmerksamkeit nicht beibringen konnte, unter Ausschluss der Tatsachen und Beweismittel, die erst nach dem Entscheid entstanden sind;
- b. in Strafsachen, wenn die Voraussetzungen von Artikel 410 Absätze 1 Buchstaben a und b sowie 2 StPO erfüllt sind;
- c. in Sachen, die Ansprüche auf Ersatz von nuklearem Schaden betreffen, aus den in Artikel 5 Abs. 5 Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 13. Juni 2008 genannten Gründen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Revision eines Bundesgerichtsentscheides über eine staatsrechtliche Beschwerde241 citations
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2Revision eines Bundesgerichtsurteils aufgrund von nachträglich entdeckten Tatsachen oder Beweismitteln137 citations
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3Revision eines Bundesgerichtsurteils68 citations
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4Revision aufgrund nachträglich erfahrener erheblicher Tatsachen oder gefundener entscheidender Beweismittel52 citations
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5Art. 67 Abs. 1 VwVG in Verbindung mit Art. 55 Abs. 1 ATSG39 citations
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6Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Revision von Schiedsentscheiden37 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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42 citations
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24 citations
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24 citations04/22/2021 · 24 citations de
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