Art. 129 FSCA
Erläuterung und Berichtigung
1 Ist das Dispositiv eines bundesgerichtlichen Entscheids unklar, unvollständig oder zweideutig, stehen seine Bestimmungen untereinander oder mit der Begründung im Widerspruch oder enthält es Redaktions- oder Rechnungsfehler, so nimmt das Bundesgericht auf schriftliches Gesuch einer Partei oder von Amtes wegen die Erläuterung oder Berichtigung vor.
2 Die Erläuterung eines Rückweisungsentscheids ist nur zulässig, solange die Vorinstanz nicht den neuen Entscheid getroffen hat.
3 Die Artikel 126 und 127 sind sinngemäss anwendbar.
Leading decisions 1
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Erläuterungsbegehren; sachliche Zuständigkeit; Gegenstand und Zweck26 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Erläuterung des Urteils des Bundesgerichts vom 9. Juni 2009 (4A_94/2009 und 4A_96/2009). Sachverhalt:25 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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