Art. 73 BGG
Ausnahme
Die Beschwerde ist unzulässig gegen Entscheide, die im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen eine Marke getroffen worden sind.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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15 Zitierungen
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Markenrecht15 Zitierungen
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Markenrecht; Gemeingut (Art. 2 lit. a MSchG)11 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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