Art. 84 FSCA
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1 Gegen einen Entscheid auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ist die Beschwerde nur zulässig, wenn er eine Auslieferung, eine Beschlagnahme, eine Herausgabe von Gegenständen oder Vermögenswerten oder eine Übermittlung von Informationen aus dem Geheimbereich betrifft und es sich um einen besonders bedeutenden Fall handelt.
2 Ein besonders bedeutender Fall liegt insbesondere vor, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass elementare Verfahrensgrundsätze verletzt worden sind oder das Verfahren im Ausland schwere Mängel aufweist.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Internationale Amtshilfe in Steuerfragen mit den Vereinigten Staaten von Amerika992 citations
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2Auslieferung eines FIFA-Funktionärs an die USA, besonders bedeutender Fall696 citations
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3Auslieferung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Eintretensvoraussetzung des besonders bedeutenden Falles463 citations
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4Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Legitimation zur Anfechtung einer Schlussverfügung354 citations
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5Art. 5 Ziff. 1 Bst. a des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen (EUeR) und Art. 64 Abs. 1 IRSG337 citations
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6Anforderungen an die Begründung des Vorliegens einer Grundsatzfrage316 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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171 citations
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148 citations07/09/2012 · 148 citations de
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Amtshilfe (DBA CH-SE)143 citations
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