Art. 84 FSCA

Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1 Gegen einen Entscheid auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ist die Beschwerde nur zulässig, wenn er eine Auslieferung, eine Beschlagnahme, eine Herausgabe von Gegenständen oder Vermögenswerten oder eine Übermittlung von Informationen aus dem Geheimbereich betrifft und es sich um einen besonders bedeutenden Fall handelt.
2 Ein besonders bedeutender Fall liegt insbesondere vor, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass elementare Verfahrensgrundsätze verletzt worden sind oder das Verfahren im Ausland schwere Mängel aufweist.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Internationale Amtshilfe in Steuerfragen mit den Vereinigten Staaten von Amerika
    · 07/05/2013 · 992 citations
  2. 2
    Auslieferung eines FIFA-Funktionärs an die USA, besonders bedeutender Fall
    · 05/02/2016 · 696 citations Summary
  3. 3
    Auslieferung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Eintretensvoraussetzung des besonders bedeutenden Falles
    · 12/18/2007 · 463 citations
  4. 4
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Legitimation zur Anfechtung einer Schlussverfügung
    · 02/02/2011 · 354 citations Summary
  5. 5
    Art. 5 Ziff. 1 Bst. a des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen (EUeR) und Art. 64 Abs. 1 IRSG
    · 05/13/2019 · 337 citations
  6. 6
    Anforderungen an die Begründung des Vorliegens einer Grundsatzfrage
    · 05/22/2013 · 316 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.