Art. 86 FSCA
Vorinstanzen im Allgemeinen
1 Die Beschwerde ist zulässig gegen Entscheide:
- a. des Bundesverwaltungsgerichts;
- b. des Bundesstrafgerichts;
- c. der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen;
- d. letzter kantonaler Instanzen, sofern nicht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig ist.
2 Die Kantone setzen als unmittelbare Vorinstanzen des Bundesgerichts obere Gerichte ein, soweit nicht nach einem anderen Bundesgesetz Entscheide anderer richterlicher Behörden der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen.
3 Für Entscheide mit vorwiegend politischem Charakter können die Kantone anstelle eines Gerichts eine andere Behörde als unmittelbare Vorinstanz des Bundesgerichts einsetzen.
Leading decisions 6
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1Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Anordnung von Administrativhaft durch das SEM; Anspruch auf möglichst rasche richterlic…585 citations
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2Selbständig eröffneter Zwischenentscheid290 citations
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3Wirtschaftlichkeitsgrundsatz; Wirkung der Aufhebung der Zuschlagsverfügung; Kompetenz der kantonalen Beschwerdeinstanz, ein reformatorisches Urteil zu fällen224 citations
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4Internationale Amtshilfe in Steuerfragen mit den Vereinigten Staaten von Amerika219 citations
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5Wiedererwägungsgesuch für Familiennachzug gemäss Freizügigkeitsabkommen184 citations
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6Kantonalrechtliche, das Steuerharmonisierungsgesetz ergänzende Regelung der bei der Grundstückgewinnsteuer massgeblichen Besitzesdauer157 citations
Unpublished, but essential 1
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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26 citations11/25/2013 · 26 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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