Art. 122 FCJA
Allgemeine Bestimmungen
1 Die geschädigte Person kann zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat als Privatklägerschaft adhäsionsweise im Strafverfahren geltend machen.
2 Das gleiche Recht steht auch den Angehörigen des Opfers zu, soweit sie gegenüber der beschuldigten Person eigene Zivilansprüche geltend machen.
3 Die Zivilklage wird mit der Erklärung nach Artikel 119 Abs. 2 Bst. b rechtshängig.
4 Zieht die Privatklägerschaft ihre Zivilklage vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurück, so kann sie sie auf dem Zivilweg erneut geltend machen.
Leading decisions 5
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Entschädigung37 citations
-
2Anspruch auf Entschädigung für Nachteile aus materiell ungerechtfertigter Strafverfolgung. 1. Anspruch auf Entschädigung haben auch juristische Personen (Erw. 4). 2. Die Entschädigungspflicht setzt eine gewisse objektiv…33 citations
-
3Verursachungshaftung des Staates (Erw. 2 lit. a). 2. Voraussetzungen für die Zusprechung von Schadenersatz (Erw. 2 lit. b-d). 3. Anspruch auf Genugtuung bei Verletzung in den persönlichen Verhältnissen (Erw. 6)?20 citations
-
43 citations
-
5Art.122 BStP. 1. In den vom Bundesrat den kantonalen Behörden überwiesenen Bundesstrafsachen beurteilt sich das Entschädigungsbegehren des in Untersuchungshaft Gesetzten insoweit nach Art. 122 BStP, als die Untersuchung…2 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
27 citations03/10/2006 · 27 citations de
-
15 citations12/19/2006 · 15 citations de
-
14 citations04/12/2007 · 14 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.