Art. 22 BStP
Kantonale Gerichtsbarkeit
Die kantonalen Strafbehörden verfolgen und beurteilen die Straftaten des Bundesrechts; vorbehalten bleiben die gesetzlichen Ausnahmen.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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0 Zitierungen30.11.2010 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen31.05.2007 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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