Art. 97 BStP
Auskunftsrechte bei hängigem Verfahren
Solange ein Verfahren hängig ist, haben die Parteien und die anderen Verfahrensbeteiligten nach Massgabe des ihnen zustehenden Akteneinsichtsrechts das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden bearbeiteten Personendaten.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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0 Zitierungen16.12.2009 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen24.03.2009 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen20.12.2005 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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