Art. 29 Cst.
Allgemeine Verfahrensgarantien
1 Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.
2 Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör.
3 Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.
Leading decisions 6
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1Anfechtung eines Prüfungsergebnisses (hier: Masterabschluss im Studium der Rechtswissenschaften) beim Bundesgericht3’453 citations
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2Anspruch auf rechtliches Gehör, Replikrecht2’517 citations
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3Entscheid über vorsorgliche Massnahmen2’450 citations
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4Nichteintreten auf eine ungenügend begründete Beschwerde (Art. 42 Abs. 2 BGG)2’113 citations
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5Anhörung der Pflegeeltern; Entlassung der Beiständin2’053 citations
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6Art. 44 SchKG: Beschlagnahme nach Konkurseröffnung1’809 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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