Art. 79b OPA
Einkauf
1 Die Vorsorgeeinrichtung darf den Einkauf höchstens bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen ermöglichen.
2 Der Bundesrat regelt den Einkauf von Personen, die:
- a. bis zum Zeitpunkt, in dem sie den Einkauf verlangen, noch nie einer Vorsorgeeinrichtung angehört haben;
- b. eine Leistung der beruflichen Vorsorge beziehen oder bezogen haben.
3 Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden. Wurden Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung getätigt, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind.
4 Von der Begrenzung ausgenommen sind die Wiedereinkäufe im Falle der Ehescheidung oder gerichtlichen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft nach Artikel 22c FZG .
Leading decisions 5
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1E. 4.2)44 citations
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2Abzug von Einlagen in die berufliche Vorsorge bei Selbständigerwerbenden13 citations
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3Die Kapitaleinlage seitens der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zwecks Äufnung einer Überbrückungsrente bei vorzeitigem Altersrücktritt ist trotz gleichzeitigen Bezugs des Alterskapitals abzugsfähig6 citations
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4Abzug von Einlagen in die berufliche Vorsorge bei Selbständigerwerbenden2 citations
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5Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge bei Teilerwerbstätigkeit1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Staats- und Gemeindesteuern 2004 - 200663 citations
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39 citations
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Direkte Bundessteuer 2006 und 200722 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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