Art. 13 FCPA
1 Gegen die Folgen der Versäumung einer Frist oder eines Rechtstages wird Wiederherstellung gewährt, wenn der Säumige oder sein Vertreter durch ein unverschuldetes Hindernis abgehalten war. Dabei muss er innert zehn Tagen nach Wegfall des Hindernisses die Wiederherstellung verlangt und, im Falle der Fristversäumnis, die versäumte Prozesshandlung nachgeholt haben. Das Hindernis ist glaubhaft zu machen.
2 Die Wiederherstellung ist zu versagen, wenn sie für den Prozessausgang offenbar unerheblich wäre.
3 Über das Gesuch entscheidet der Instruktionsrichter, wenn er die versäumte Prozesshandlung verfügt hat, sonst das Gericht.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Verrechnungssteuer; Wiederherstellung der Einsprachefrist1 citations
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2Wiedereinsetzung in den früheren Stand, Art. 47 PatG1 citations
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31 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Fristwiederherstellung (Einsprache gegen Strafbefehl; Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit usw.)6 citations
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4 citations
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Latest Federal Supreme Court decisions
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