Art. 24 FCPA
1 Mehrere Ansprüche des Klägers gegen denselben Beklagten können in der gleichen Klage geltend gemacht werden, wenn das Bundesgericht für jeden einzelnen Anspruch zuständig ist. Dieses Erfordernis gilt nicht für Nebenansprüche.
2 Mehrere Personen können in der gleichen Klage als Kläger auftreten oder als Beklagte belangt werden:
- a. wenn sie mit Rücksicht auf den Streitgegenstand in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem gleichen tatsächlichen und rechtlichen Grunde berechtigt oder verpflichtet sind. Der Richter kann einen Dritten, der in der Rechtsgemeinschaft steht, zum Streite beiladen. Der Beigeladene wird Partei. b. wenn gleichartige, auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grunde beruhende Ansprüche den Streitgegenstand bilden und die Zuständigkeit des Bundesgerichts für jeden einzelnen Anspruch begründet ist.
3 Der Richter kann jederzeit verbundene Klagen trennen, wenn er es für zweckmässig hält.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Abzug von persönlichen Wahlkampfkosten als Gewinnungskosten85 citations
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2Eheschutzentscheid als vorsorgliche Massnahme9 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Kantonssteuer 2002-200852 citations
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29 citations
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/2C_554/2013 Staats- und Gemeindesteuern 2009 - 201028 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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