Art. 25 CMR
1. Bei Beschädigung hat der Frachtführer den Betrag der Wertverminderung zu zahlen, die unter Zugrundelegung des nach Artikel 23 Absätze 1, 2 und 4 festgestellten Wertes des Gutes berechnet wird.
2. Die Entschädigung darf jedoch nicht übersteigen: a) wenn die ganze Sendung durch die Beschädigung entwertet ist, den Betrag, der bei gänzlichem Verlust zu zahlen wäre; b) wenn nur ein Teil der Sendung durch die Beschädigung entwertet ist, den Betrag, der bei Verlust des entwerteten Teiles zu zahlen wäre.
Leading decisions 1
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Frachtvertrag; Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassenverkehr (CMR; SR 0.741.611); Substanziierung des Schadens1 citations
Unpublished, but essential 1
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Beförderungsvertrag0 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.