Art. 132 DFTA

Voraussetzungen

1 Gegen die Veranlagungsverfügung kann der Steuerpflichtige innert 30 Tagen nach Zustellung bei der Veranlagungsbehörde schriftlich Einsprache erheben.
2 Richtet sich die Einsprache gegen eine einlässlich begründete Veranlagungsverfügung, so kann sie mit Zustimmung des Einsprechers und der übrigen Antragsteller (Art. 103 Abs. 1 Bst. b und 104 Abs. 1) als Beschwerde an die kantonale Steuerrekurskommission weitergeleitet werden.
3 Eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen kann der Steuerpflichtige nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Einsprache ist zu begründen und muss allfällige Beweismittel nennen.

Leading decisions 4

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Zulässigkeit der Kognitionsbeschränkung vor einer weiteren kantonalen Beschwerdeinstanz im Sinne von Art. 145 DBG
    · 09/16/2005 · 177 citations Summary
  2. 2
    Zulässigkeit einer Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung
    · 11/21/1997 · 124 citations Summary
  3. 3
    Verwertbarkeit von Beweisen aus einem Steuerveranlagungs- oder Steuerhinterziehungsverfahren im Strafverfahren wegen Steuerbetrugs (Art. 186 Abs. 1 DBG; Art. 59 Abs. 1 StHG)
    · 12/20/2011 · 24 citations Summary
  4. 4
    Umfang der funktionellen Zuständigkeit der kantonalen Steuerrekurskommission; Feststellung der Nichtigkeit nicht angefochtener Entscheide
    · 08/19/2024 · 18 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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