Art. 151 DFTA

Ordentliche Nachsteuer

1 Ergibt sich aufgrund von Tatsachen oder Beweismittel, die der Steuerbehörde nicht bekannt waren, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, oder ist eine unterbliebene oder unvollständige Veranlagung auf ein Verbrechen oder ein Vergehen gegen die Steuerbehörde zurückzuführen, so wird die nicht erhobene Steuer samt Zins als Nachsteuer eingefordert.
2 Hat der Steuerpflichtige Einkommen, Vermögen und Reingewinn in seiner Steuererklärung vollständig und genau angegeben und das Eigenkapital zutreffend ausgewiesen und haben die Steuerbehörden die Bewertung anerkannt, so kann keine Nachsteuer erhoben werden, selbst wenn die Bewertung ungenügend war.

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Staats- und Gemeindesteuern 2009 und 2010; Nachsteuer
    · 03/26/2015 · 48 citations de Summary
  • Staats- und Gemeindesteuern 2007-2011 (Nachsteuern)
    · 11/02/2017 · 46 citations de
  • Direkte Bundessteuer 2001; Nachsteuern Kantons- und Gemeindesteuern 2001; Nachsteuern
    · 07/08/2014 · 38 citations de Summary

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