Art. 18a DFTA

Aufschubstatbestände

1 Wird eine Liegenschaft des Anlagevermögens aus dem Geschäftsvermögen in das Privatvermögen überführt, so kann die steuerpflichtige Person verlangen, dass im Zeitpunkt der Überführung nur die Differenz zwischen den Anlagekosten und dem massgebenden Einkommenssteuerwert besteuert wird. In diesem Fall gelten die Anlagekosten als neuer massgebender Einkommenssteuerwert, und die Besteuerung der übrigen stillen Reserven als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wird bis zur Veräusserung der Liegenschaft aufgeschoben.
2 Die Verpachtung eines Geschäftsbetriebs gilt nur auf Antrag der steuerpflichtigen Person als Überführung in das Privatvermögen.
3 Wird bei einer Erbteilung der Geschäftsbetrieb nicht von allen Erben fortgeführt, so wird die Besteuerung der stillen Reserven auf Gesuch der den Betrieb übernehmenden Erben bis zur späteren Realisierung aufgeschoben, soweit diese Erben die bisherigen für die Einkommenssteuer massgebenden Werte übernehmen.

Leading decisions 2

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Betriebserfordernis für steuerneutrale Umstrukturierungen
    · 05/24/2016 · 4 citations Summary
  2. 2
    Begriff der "Veräusserung"; Schenkung
    · 04/11/2022 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • **State and Municipal Taxes of the Canton of Aargau, Tax Period 2015**
    · 05/01/2020 · 12 citations de Summary
  • 08/05/2021 · 9 citations de
  • Kantonale Einkommens- und Vermögenssteuer (Veranlagungsverfügung 2010)
    · 09/05/2017 · 9 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.