Art. 18b DFTA

Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens

1 Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinen sowie Gewinne aus der Veräusserung solcher Beteiligungsrechte sind nach Abzug des zurechenbaren Aufwandes im Umfang von 70 Prozent steuerbar, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft darstellen.
2 Die Teilbesteuerung auf Veräusserungsgewinnen wird nur gewährt, wenn die veräusserten Beteiligungsrechte mindestens ein Jahr im Eigentum der steuerpflichtigen Person oder des Personenunternehmens waren.

Leading decisions 2

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    Bindungswirkung der Steuermeldung
    · 02/17/2021 · 5 citations Summary
  2. 2
    Dividendenauszahlungen als massgeblicher Lohn
    · 01/24/2019 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Kantons- und Gemeindesteuern 2007
    · 08/16/2013 · 2 citations de Summary
  • Old Age and Survivors' Insurance
    · 12/30/2021 · 1 citations de
  • selbständige Erwerbstätigkeit, Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen im Geschäftsvermögen werden zwar nur zu 50 % besteuert, beitragsrechtlich sind sie beim Einkommen aber zu 100 % zu berücksichtigen (BGE 9C_270/2021)
    AB.2020.00011
    · 02/05/2021 · 1 citations de

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