Art. 18b DFTA
Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens
1 Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinen sowie Gewinne aus der Veräusserung solcher Beteiligungsrechte sind nach Abzug des zurechenbaren Aufwandes im Umfang von 70 Prozent steuerbar, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft darstellen.
2 Die Teilbesteuerung auf Veräusserungsgewinnen wird nur gewährt, wenn die veräusserten Beteiligungsrechte mindestens ein Jahr im Eigentum der steuerpflichtigen Person oder des Personenunternehmens waren.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Bindungswirkung der Steuermeldung5 citations
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2Dividendenauszahlungen als massgeblicher Lohn2 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Kantons- und Gemeindesteuern 20072 citations
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Old Age and Survivors' Insurance1 citations
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selbständige Erwerbstätigkeit, Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen im Geschäftsvermögen werden zwar nur zu 50 % besteuert, beitragsrechtlich sind sie beim Einkommen aber zu 100 % zu berücksichtigen (BGE 9C_270/2021)1 citationsAB.2020.00011· 02/05/2021 · 1 citations de
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