Art. 31 DFTA

Verluste

1 Verluste aus den sieben der Steuerperiode (Art. 40) vorangegangenen Geschäftsjahren können abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten.
2 Mit Leistungen Dritter, die zum Ausgleich einer Unterbilanz im Rahmen einer Sanierung erbracht werden, können auch Verluste verrechnet werden, die in früheren Geschäftsjahren entstanden und noch nicht mit Einkommen verrechnet werden konnten.

Leading decisions 3

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  1. 1
    Frage des Verlustvortrags, wenn die Verluste aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit stammen, welche von den Erben weitergeführt wird
    · 06/28/2018 · 3 citations Summary
  2. 2
    Periodenübergreifende Verrechnung von im Ausland erlittenen Verlusten
    · 03/28/2014 · 2 citations Summary
  3. 3
    Abstrakte Normenkontrolle
    · 02/15/2019 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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