Art. 31 DFTA
Verluste
1 Verluste aus den sieben der Steuerperiode (Art. 40) vorangegangenen Geschäftsjahren können abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten.
2 Mit Leistungen Dritter, die zum Ausgleich einer Unterbilanz im Rahmen einer Sanierung erbracht werden, können auch Verluste verrechnet werden, die in früheren Geschäftsjahren entstanden und noch nicht mit Einkommen verrechnet werden konnten.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Frage des Verlustvortrags, wenn die Verluste aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit stammen, welche von den Erben weitergeführt wird3 citations
-
2Periodenübergreifende Verrechnung von im Ausland erlittenen Verlusten2 citations
-
3Abstrakte Normenkontrolle0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundesteuer 2002.8 citations
-
6 citations
-
Staats- und Gemeindesteuern 20034 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.