Art. 80 DFTA

Bemessung des Reingewinns

1 Der steuerbare Reingewinn bemisst sich nach dem Ergebnis der Steuerperiode.
1bis Lautet der Geschäftsabschluss auf eine ausländische Währung, so ist der steuerbare Reingewinn in Franken umzurechnen. Massgebend ist der durchschnittliche Devisenkurs (Verkauf) der Steuerperiode.
2 Wird eine juristische Person aufgelöst oder verlegt sie ihren Sitz, die Verwaltung, einen Geschäftsbetrieb oder eine Betriebsstätte ins Ausland, so werden die aus nicht versteuertem Gewinn gebildeten stillen Reserven zusammen mit dem Reingewinn des letzten Geschäftsjahres besteuert.

Leading decisions 1

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Mit Aktiven des Umlaufvermögens verbundene Verlustrisiken; Wertschwankungsreserven
    · 02/19/2025 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 2

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Bern und direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2009
    · 01/28/2020 · 0 citations de
  • Direkte Bundessteuer XX.6. - 31.12.2017 sowie Staats- und Gemeindesteuern XX.6. - 31.12.2017
    DB.2019.70
    · 12/02/2019 · 0 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

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