Art. 12 FADP

Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten

1 Die Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter führen je ein Verzeichnis ihrer Bearbeitungstätigkeiten.
2 Das Verzeichnis des Verantwortlichen enthält mindestens:
  1. a. die Identität des Verantwortlichen;
  2. b. den Bearbeitungszweck;
  3. c. eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien bearbeiteter Personendaten;
  4. d. die Kategorien der Empfängerinnen und Empfänger;
  5. e. wenn möglich die Aufbewahrungsdauer der Personendaten oder die Kriterien zur Festlegung dieser Dauer;
  6. f. wenn möglich eine allgemeine Beschreibung der Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit nach Artikel 8;
  7. g. falls die Daten ins Ausland bekanntgegeben werden, die Angabe des Staates sowie die Garantien nach Artikel 16 Abs. 2.
3 Das Verzeichnis des Auftragsbearbeiters enthält Angaben zur Identität des Auftragsbearbeiters und des Verantwortlichen, zu den Kategorien von Bearbeitungen, die im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführt werden, sowie die Angaben nach Abs. 2 Buchstaben f und g.
4 Die Bundesorgane melden ihre Verzeichnisse dem EDÖB.
5 Der Bundesrat sieht Ausnahmen für Unternehmen vor, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und deren Datenbearbeitung ein geringes Risiko von Verletzungen der Persönlichkeit der betroffenen Personen mit sich bringt.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Datenschutzgesetz, Art. 28 ff
    · 05/31/2012 · 49 citations Summary
  2. 2
    Verwertbarkeit von privaten Dashcam-Aufnahmen im Strafprozess
    · 09/26/2019 · 41 citations Summary
  3. 3
    Unzulässige Persönlichkeitsverletzung durch das Bearbeiten von Daten über P2P-Netzwerkteilnehmer
    · 09/08/2010 · 35 citations Summary
  4. 4
    Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Videoaufnahmen bei Landfriedensbruch
    · 09/01/2020 · 34 citations Summary
  5. 5
    Feststellungsinteresse bei der persönlichkeitsrechtlichen Feststellungsklage (Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB); Rechtfertigung einer Persönlichkeitsverletzung durch ein überwiegendes öffentliches Interesse (Art. 28 ZGB)
    · 07/20/2001 · 23 citations Summary
  6. 6
    Datenschutzgesetz, Art. 28 ff
    · 03/29/2016 · 11 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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