Art. 21 SBA

Organisation und Verfahren

1 Zuständig für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung ist der Kanton, in dem die Bezügerin oder der Bezüger Wohnsitz hat.
1bis Dieser Kanton bleibt zuständig, wenn die Bezügerin oder der Bezüger in einem anderen Kanton in ein Heim, ein Spital oder eine andere Einrichtung eintritt oder eine volljährige Person behördlich in einem anderen Kanton in Familienpflege untergebracht wird.
1ter Er ist auch zuständig, wenn der Anspruch auf Ergänzungsleistungen erst nach dem Eintritt in ein Heim, ein Spital oder eine andere Einrichtung oder nach der Unterbringung in Familienpflege entstanden ist.
1quater Begründet eine Person am Standort des Heimes oder der Einrichtung neuen Wohnsitz, so ist der Kanton zuständig, in dem die Person vor Eintritt in das Heim oder die Einrichtung Wohnsitz hatte.
1quinquies Tritt eine Person direkt aus dem Ausland in ein Heim, ein Spital oder eine andere Einrichtung in der Schweiz ein, so ist der Kanton zuständig, in dem die Person Wohnsitz begründet.
2 Die Kantone bezeichnen die Organe, die für die Entgegennahme der Gesuche und für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistungen zuständig sind. Sie können die kantonalen Ausgleichskassen, nicht aber die Sozialhilfebehörden mit diesen Aufgaben betrauen.
3 Die Kantone informieren die möglichen anspruchsberechtigten Personen in angemessener Weise.
4 Die Auszahlung der Ergänzungsleistung kann gemeinsam mit der Rente der AHV oder der IV erfolgen.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung
    · 01/27/2012 · 28 citations Summary
  2. 2
    Örtliche Unzuständigkeit des kantonalen Versicherungsgerichts
    · 02/10/2016 · 25 citations Summary
  3. 3
    Restfinanzierung der Pflegekosten; interkantonale Zuständigkeit
    · 12/18/2014 · 19 citations Summary
  4. 4
    Interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung
    · 04/08/2015 · 18 citations Summary
  5. 5
    · 04/11/2013 · 15 citations Summary
  6. 6
    Begrenzung der anrechenbaren Ausgaben bei Aufenthalt in einem (ausserkantonalen) Pflegeheim
    · 10/22/2012 · 7 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Ergänzungsleistung zur AHV/IV (Zuständigkeit)
    · 01/21/2011 · 20 citations de
  • Supplemental Benefit to AHV/IV
    · 01/19/2017 · 4 citations de
  • 01/27/2012 · 4 citations de

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