Art. 1 SBO
Unterbruch des gewöhnlichen Aufenthaltes in der Schweiz. Auslandaufenthalte ohne wichtigen Grund
1 Hält sich eine Person ohne wichtigen Grund ununterbrochen mehr als drei Monate (90 Tage) oder in einem Kalenderjahr insgesamt mehr als 90 Tage im Ausland auf, so werden die Ergänzungsleistungen rückwirkend auf den Beginn des Monats eingestellt, in dem die Person den 91. Tag im Ausland verbracht hat.
2 Begibt sich eine Person in einem Kalenderjahr, in dem sie bereits mindestens 90 Tage im Ausland verbracht hat, erneut ins Ausland, so werden die Ergänzungsleistungen auf den Beginn des Monats eingestellt, in dem die Person die Schweiz erneut verlassen hat.
3 Die Ergänzungsleistungen werden ab dem Monat wieder ausgerichtet, der auf die Rückkehr in die Schweiz folgt.
4 Die Tage der Ein- und Ausreise gelten nicht als Auslandaufenthalt.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Art. 1 Abs. 3 und 4 ELV: Anrechenbares Einkommen getrennt lebender Ehegatten6 citations
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2Beschwerdelegitimation des Kindes einer Ergänzungsleistungen beziehenden Person, für das Anspruch auf eine Kinderrente der Invalidenversicherung besteht4 citations
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31 citations
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4Pflege und Betreuung durch in die EL-Berechnung eingeschlossene Familienangehörige0 citations
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5Art. 1a ELV. - Ein Heimaufenthalt im Sinne des EL-Rechts kann auch bei Aufenthalt in einer vom kantonalen Heim- bzw0 citations
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6Art. 1 Abs. 1 und Abs. 4 lit. c und d ELV0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Ergänzungsleistungsberechnung nach faktischer Trennung; Revision wegen Änderung der der Berechnung zugrunde liegenden Personengemeinschaft1 citationsZL.2018.00064· 02/24/2020 · 1 citations de
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Ergänzungsleistungen IV1 citationsVSBES.2018.167· 06/05/2018 · 1 citations de
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Meldepflichtverletzung, längere strafrechtliche Verwirkungsfrist, Anrechnung von tatsächlich erzielten Erwerbseinkommen, keine Anrechnung von Verzichtseinkommen; Gutheissung.1 citationsZL.2015.00059· 08/19/2016 · 1 citations de
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