Art. 33 ComPurA

1 Folgende Begehren sind innerhalb der Einsprachefrist von 30 Tagen geltend zu machen:
  1. a. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. b. Begehren nach den Artikeln 7–10;
  3. c. Begehren um Sachleistung (Art. 18);
  4. d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12);
  5. e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
2 Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten (Art. 23 und 24 Abs. 2) verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden (Art. 24).
3 Die geforderte Enteignungsentschädigung nach Abs. 1 Bst. e und Abs. 2 ist nach den Bestandteilen von Artikel 19 aufzugliedern und möglichst zu beziffern. Die Entschädigungsbegehren können im folgenden Einigungsverfahren noch konkretisiert werden.
4 Soweit sich die enteigneten Rechte aus der Grunderwerbstabelle ergeben oder offenkundig sind, werden sie von der Schätzungskommission auch ohne Anmeldung geschätzt.

Leading decisions 3

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  1. 1
    Entschädigung für die Erneuerung eines Überleitungsrechts für eine bestehende Starkstromleitung; Anwendungsbereich von Art. 83 lit. w BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
    · 10/08/2020 · 0 citations Summary
  2. 2
    Erneuerung befristeter Durchleitungsrechte für eine Hochspannungsleitung
    · 08/20/1998 · 0 citations
  3. 3
    Nachträgliche Enteignung
    · 07/10/1962 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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