Art. 4 ComPurA
Das Enteignungsrecht kann in Anspruch genommen werden:
- a. für die Erstellung, die Veränderung, den Unterhalt, den Betrieb sowie für die künftige Erweiterung eines Werkes;
- b. für die Herbeischaffung und die Ablagerung der erforderlichen Baustoffe;
- c. für den Bezug der erforderlichen Baustoffe, wenn sie sonst nur zu sehr erschwerenden Bedingungen erhältlich sind;
- d. im Zusammenhang mit einem Werk für die Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach den bundesrechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt, der Natur und der Landschaft;
- e. für die Vorkehren, die zum Ersatz enteigneter Rechte oder zur Wahrung der öffentlichen Interessen erforderlich sind.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Verlegung einer elektrischen Leitung zum Schutze eines Kulturdenkmals3 citations
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2Bahnbaubedingte Umlegung von im Strassenkörper verlegten Werk- und Versorgungsleitungen, Kostentragung1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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1 citations
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Plangenehmigung Stadtbahn Glatttal; Kosten der Umlegung der Versorgungsanlagen1 citations
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0 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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