Art. 60 ComPurA
1 Die Schätzungskommission verhandelt in der Besetzung von drei Mitgliedern; dazu gehören:
- a. der Präsident oder der Stellvertreter; und b. zwei übrige Mitglieder.
1bis Der Präsident bezeichnet den Stellvertreter und die übrigen Mitglieder.
1ter Der Sekretär nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
2 Bei grossem Geschäftsandrang oder längerer Verhinderung des Präsidenten überträgt dieser einen Teil der Geschäfte den Stellvertretern zur Erledigung.
3 In mehrsprachigen Kreisen soll der Präsident oder sein Stellvertreter nach Möglichkeit gleicher Sprache sein wie der Enteignete.
4 Im Einverständnis mit den Parteien entscheidet der Präsident oder der Stellvertreter im Anschluss an das Einigungsverfahren ohne Beizug der übrigen Mitglieder. Die Beschwerde (Art. 77 ff.) bleibt vorbehalten.
Leading decisions 1
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Enteignung nachbarlicher Ansprüche infolge Fluglärms; schematische Beurteilung des fluglärmbedingten Minderwerts von Renditeliegenschaften (Mehrfamilienhäusern)0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
4 citations
-
1 citations
-
1 citations04/02/2024 · 1 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.