Art. 63 ComPurA

Das Bundesverwaltungsgericht hat die folgenden Aufgaben und Befugnisse:
  1. a. Es beaufsichtigt die administrative Geschäftsführung der Schätzungskommissionen und ihrer Präsidenten. b. Es kann vom Präsidenten und den Kommissionen einzelne oder wiederkehrende Berichte einfordern. c. Es erfüllt die Aufgaben nach den Artikeln 59ter und 59quater. d. Es ist zuständig für die Ausrichtung der Entschädigungen beziehungsweise Entlöhnung an die Mitglieder der Schätzungskommissionen sowie an das Personal ihrer Sekretariate.

Leading decisions 4

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Erneuerung befristeter Durchleitungsrechte für eine Hochspannungsleitung
    · 08/20/1998 · 3 citations
  2. 2
    Beizug besonderer Sachverständiger durch die Schätzungskommission (Art. 72 EntG, 22. lit. b und 97 OG, 5 VwG)
    · 06/24/1970 · 1 citations Summary
  3. 3
    Enteignung nach Bundesrecht. 1. Die gestützt auf Art. 63 EntG erhobene Beschwerde an das Bundesgericht kann sich nur gegen eine Handlung oder Unterlassung der Schätzungskommission oder ihres Präsidenten richten, nicht a…
    · 03/11/1970 · 1 citations
  4. 4
    Pflicht zur Vorlage eines Werkplanes und Voraussetzungen zur vorzeitigen Besitzeinweisung
    · 04/28/1995 · 0 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.