Art. 9 EnO
Windkraftanlagen von nationalem Interesse
1 Für die Beurteilung, ob eine Windkraftanlage von nationalem Interesse ist, können mehrere Anlagen gemeinsam berücksichtigt werden, wenn sie in einer nahen räumlichen und gemeinsamen Anordnung (Windpark) stehen. Diese Anordnung ist gegeben, wenn:
- a. die Anlagen innerhalb des gleichen, im kantonalen Richtplan festgelegten Windenergiegebiets liegen; oder b. für die Anlagen ein gemeinsamer Umweltverträglichkeitsbericht erstellt wird.
2 Neue Windkraftanlagen oder Windparks sind von nationalem Interesse, wenn sie über eine mittlere erwartete Produktion von jährlich mindestens 20 GWh verfügen.
3 Bestehende Windkraftanlagen oder Windparks sind von nationalem Interesse, wenn sie durch die Erweiterung oder Erneuerung eine mittlere erwartete Produktion von jährlich mindestens 20 GWh pro Jahr erreichen.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Windpark Grenchenberg; Richtplanpflicht (Art. 8 Abs. 2 RPG)5 citations
-
2Windpark Sainte-Croix; Begriff des nationalen Interesses; Lärmschutz1 citations
Unpublished, but essential 2
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
VG.2023.93 citationsVG.2023.9· 12/06/2022 · 3 citations de
-
Projekt Windkraft Grenchen2 citationsVWBES.2017.280· 09/17/2018 · 2 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.