Art. 16b LECA
Anspruchsberechtigte
1 Anspruchsberechtigt ist eine Frau, die:
- a. während der neun Monate unmittelbar vor der Niederkunft im Sinne des AHVG obligatorisch versichert war;
- b. in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat; und c. im Zeitpunkt der Niederkunft: 1. Arbeitnehmerin im Sinne von Artikel 10 ATSG ist, 2. Selbständigerwerbende im Sinne von Artikel 12 ATSG ist, oder 3. im Betrieb des Ehemanns oder der Ehefrau mitarbeitet und einen Barlohn bezieht.
2 Die Versicherungsdauer nach Abs. 1 Bst. a wird entsprechend herabgesetzt, wenn die Niederkunft vor Ablauf des 9. Schwangerschaftsmonats erfolgt.
3 Der Bundesrat regelt die Anspruchsvoraussetzungen für Frauen, die wegen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit:
- a. während der neun Monate unmittelbar vor der Niederkunft nicht mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben;
- b. im Zeitpunkt der Niederkunft nicht Arbeitnehmerinnen oder Selbständigerwerbende sind.
Leading decisions 5
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1Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Arbeitslosigkeit17 citations
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2Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Arbeitslosigkeit9 citations
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3Vaterschaftsentschädigung4 citations
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4Mutterschaftsentschädigung; Nationalrätin1 citations
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5Kein Anspruch auf Betriebszulagen bei Mutterschaft0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsversicherung15 citations
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Erwerbsersatz bei Mutterschaft4 citations
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Mutterschaftsentschädigung als Selbständigerwerbende - massgebendes Einkommen und Rückforderung4 citationsVSBES.2017.236· 08/17/2017 · 4 citations de
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