Art. 16n EOG
Anspruchsberechtigte
1 Anspruchsberechtigt sind Eltern eines minderjährigen Kindes, das wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, die:
- a. die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen; und b. im Zeitpunkt der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit: 1. Arbeitnehmende im Sinne von Artikel 10 ATSG sind, 2. Selbstständigerwerbende im Sinne von Artikel 12 ATSG sind, oder 3. im Betrieb des Ehemanns oder der Ehefrau mitarbeiten und einen Barlohn beziehen.
2 Pro Krankheitsfall oder Unfall entsteht nur ein Anspruch.
3 Der Bundesrat regelt: a den Anspruch von Pflegeeltern;
- b. die Anspruchsvoraussetzungen für Personen, die wegen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen nach Abs. 1 Bst. b nicht erfüllen.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Koordination der Betreuungsentschädigung mit der Mutterschaftsentschädigung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Betreuungsentschädigung, Sachverhalt ungenügend abgeklärt. Tragweite der Untersuchungsmaxime. Obiter dictum zu Abklärungsformular.1 ZitierungenEO.2022.00002· 21.03.2022 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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